Description
Die Corporate Governance-Vorgaben f√ºr Unternehmen wurden im Zeitverlauf sukzessive konkretisiert. Hintergrund sind gesteigerte Anforderungen an die √úberwachungst√§tigkeit des Kontrollorgans Aufsichtsrat bzw. Pr√ºfungsausschuss. So hat sich der Pr√ºfungsausschuss nach Vorgabe des ¬ß107 Abs. 3 S. 2 AktG unter anderem mit der √úberwachung des internen Revisionssystems zu befassen. F√ºr die Interne Revision liegen definierte Qualit√§tsstandards vor, die auch in der Praxis bei einer externen √úberpr√ºfung dieser betrieblichen √úberwachungsfunktion als Ma√üstab zur Anwendung kommen. Die vorliegende Arbeit geht insbesondere der Frage nach, inwieweit die zugrundeliegenden Qualit√§tskriterien auch f√ºr den Pr√ºfungsausschuss bei dessen √úberwachungsaufgabe von Relevanz sein k√∂nnen. Im Ergebnis zeigt sich, dass im Wesentlichen lediglich Kriterien der organisatorischen Ausgestaltung der Internen Revision und insbesondere deren Unabh√§ngigkeit f√ºr den Pr√ºfungsausschuss bedeutsam zu sein scheinen. Insgesamt stehen eher haftungsrelevante Aspekte im Vordergrund. Operative Kriterien unter Verwendung der Qualit√§tsstandards mit Bezug zur eigentlichen Revisionsleistung – dies auch aus der unmittelbaren Nutzenperspektive des Pr√ºfungsausschusses – scheinen demzufolge wenig relevant.





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