Description
� 28 BeurkG gibt dem Notar auf, seine Wahrnehmungen �ber die Testierf�higkeit zu vermerken. Das geschieht in der Praxis meist nicht in der vom Gesetz vorgesehenen Weise. Stattdessen stellen die Notare die Testier- und Gesch�ftsf�higkeit fest, obwohl verfahrensrechtlich die Wahrnehmungen des Notars zu vermerken sind und materiell-rechtlich nicht die Testierf�higkeit, sondern die Testierunf�higkeit zu pr�fen ist, und obwohl das Gericht im Prozess f�r eine derartige Feststellung regelm��ig ein psychiatrisches Fachgutachten einholen muss. Angesichts unserer alternden Gesellschaft werden die Feststellungen des Notars zur Testierunf�higkeit k�nftig noch an Bedeutung zunehmen und es �berrascht, dass die rechtlichen Grundlagen im materiellen Recht und im Recht des Beurkundungsverfahrens einerseits und die Frage, wie der Notar die anspruchsvolle Aufgabe der Feststellung der Testierunf�higkeit bew�ltigen kann andererseits, bislang wenig Aufmerksamkeit gefunden haben. Diese L�cke soll diese Arbeit, an deren Ende ein Praxistest mit einer Kurzanleitung steht, schlie�en.Typham this is the title: Die Feststellung der Testierunfaehigkeit durch den Notar 1st Edition





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